Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gambit24 Media Solutions, Inh. René van Dinter, Schiffertorsstraße 22, 21682 Stade (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webentwicklung, Shopware-Entwicklung, Webdesign und Beratung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Auftraggeber im Einzelfall getroffen werden (z.B. in Angeboten, Projektverträgen oder Rahmenvereinbarungen), haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehraufwand, der durch Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.
(3) Der Auftraggeber prüft Zwischen- und Endergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen und gibt Feedback. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung keine Rückmeldung, gelten die übermittelten Ergebnisse als genehmigt.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend, ohne dass der Auftragnehmer in Verzug gerät. Entstehen dem Auftragnehmer hierdurch Mehraufwand oder Wartezeiten, ist er berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit Festpreis ist die Vergütung wie folgt fällig, sofern nicht anders vereinbart:
– 40 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
– 30 % bei Erreichen eines definierten Meilensteins oder Halbzeit
– 30 % nach Fertigstellung und Abnahme
(3) Bei Abrechnung nach Aufwand (Stundensatz) erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis der geleisteten Stunden. Der Stundensatz ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Gegenüber Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und schriftlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.
(2) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, nachträgliche Änderungswünsche oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Bei absehbaren Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und schlägt einen neuen Zeitplan vor.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftragnehmer stellt die fertige Leistung zur Abnahme bereit und informiert den Auftraggeber schriftlich darüber.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich und konkret zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt.
(4) Teilabnahmen für einzelne Projektphasen oder Module können vereinbart werden.
§ 7 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachte Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden (Fehlerbeschreibung, Schritte zur Reproduktion, Screenshots o. Ä.).
(3) Der Auftragnehmer beseitigt gemeldete Mängel innerhalb einer angemessenen Frist im Wege der Nacherfüllung. Der Auftragnehmer wählt, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung erfolgt.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die zurückzuführen sind auf: unsachgemäße Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber, nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers, Einflüsse der Systemumgebung des Auftraggebers (z.B. Server-Konfiguration, Drittanbieter-Plugins) oder höhere Gewalt.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das zeitlich unbefristete, nicht ausschließliche Recht ein, die erstellten Arbeitsergebnisse (z.B. Code, Designs, Grafiken) für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
(2) Das ausschließliche Nutzungsrecht kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die im Rahmen des Auftrags eingesetzten allgemeinen Methoden, Techniken und Werkzeuge (z.B. Frameworks, Libraries, Code-Snippets) auch für andere Projekte zu verwenden, soweit diese keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers enthalten.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk als Referenz zu nennen (z.B. auf der Website, in Portfolios), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z.B. bei White-Label-Vereinbarungen).
(5) Quellcode wird dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung zur Verfügung gestellt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
(3) Auf Wunsch kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, erfolgt dies ausschließlich zum Zweck der Auftragserfüllung. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge (Festpreis) enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Betreuungsverträge (Stundenkontingente, Wartungspakete) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stade.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.